Willkommen beim Deutschen Mieterbund Mieterverein Verden und Umgebung e.V.
Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter ?
Der Deutsche Mieterbund Mieterverein Verden und Umgebung e.V. ist seit dem 01.01.1985 Mitglied der DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung AG in Köln. Durch die Mitgliedschaft sind die Leistungen des Vereins damit erheblich verbessert worden. Somit ist die Angst unbegründet, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus dem Mietvertrag der vom Mitglied bewohnten Wohnung geht.
Was leistet die DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung ?
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt die Versicherung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen der Anwälte – auch die des Gegners – wenn und soweit Sie diese zu tragen haben. Lediglich eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall muss von dem Mitglied selbst entrichtet werden.
Für jeden Versicherungsfall übernimmt die DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung bis zu 15.000,- € bei einer 10 % tigen Selbstbeteiligung – mindestens 51,13 € - höchstens aber 511,29 € des Mitgliedes.
Welche Wartefrist gilt ?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vom Mieterverein an die DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung gemeldeten Datum. Zu Beginn gilt eine dreimonatige Wartezeit. Innerhalb dieser und vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert !
Falls Sie von einem anderen auch versicherten Mieterverein zu uns gewechselt haben ohne Zeitlücke zwischen den Mitgliedschaftszeiten und falls Sie von diesem Mieterverein auch als versichert angemeldet waren, entsteht im neuen Versicherungsverhältnis keine neue Wartezeit.
Vertragspartner der DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung ist ausschließlich der DMB Mieterverein Verden und Umgebung e.V. Die Mitglieder des Vereins sind die versicherten Personen.
Für wen gilt die Miet-Rechtsschutz-Versicherung ?
Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen unserer Mitglieder aus ihrem Miet- oder Pachtverhältnis für die selbst bewohnte Wohnung in Deutschland in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter.
Hierunter fallen nicht z.B. Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden, etwa wegen Wohngeldes.
Für eine Zweitwohnung oder zusätzlich einer angemieteten Garage gelten besondere Bestimmungen und sind gegen einen weiteren Beitrag vesicherbar.
Nur der Mieterverein kann bei der Miet-Rechtsschutz-Versicherung die Kostenübernahme für den Proßess beantragen.
Besonderer Hinweis:
Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne dass Sie vorher Ihren Mieterverein gefragt haben.
Über weitergehende Informationen zur DMB Miet-Rechtsschutz-Versicherung können Sie in unserem Büro ein besonderes Merkblatt erhalten.
Adresse:
Deutscher Mieterbund Mieterverein Verden und Umgebung e.V.
Anita-Augspurg-Platz 1
27283 Verden (Aller)




